Serviceseite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Auf dieser Serviceseite gibt es Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.

Ab dem 1. Mai 2026 können Eltern von zukünftigen Kindern an Halbtagsschulen ihr Kind hier zum zentralen Ferienangebot anmelden oder eine Anfrage für einen neuen Schulplatz an einer Ganztagsschule stellen. Auch gibt es entsprechende Informationen für Kinder an den Förderschulen.

Eltern von zukünftigen Kindern an Halbtagsschulen können sich auch bereits vorher eigenständig einen Schulplatz an einer Ganztagsschule suchen und nach der Zusage durch die Schule die dortigen Ganztagsangebote buchen ».

Der Rechtsanspruch wird aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt. Ab dann haben alle Kinder der ersten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch aufsteigend für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Ab 2029/2030 steht dann allen Kinder eine Ganztagsbetreuung zu. Der Rechtsanspruch besteht an fünf Werktagen pro Woche (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. Vorgesehen ist eine jährliche vierwöchige Schließzeit in den Ferien.

Sind Sie sicher?

Sind Sie sicher, dass Sie diesen Eintrag löschen möchten?

Aktuell sind keine Anmeldungen mehr möglich.

Nachmeldungen sind nur aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Zuzug) möglich.

Bitte beachten Sie hierzu die Fragen und Antworten.

Zurück